Nicht jeder möchte oder kann den kompletten Betrag für eine Website auf einmal zahlen. Gerade für Selbstständige, kleine Unternehmen oder Neugründungen ist es oft sinnvoller, monatlich überschaubare Beträge einzuplanen – auch aus steuerlicher Sicht.
Eine gemietete Website lässt sich in der Regel einfacher und gleichmäßiger als Betriebsausgabe ansetzen als eine einmalige Investition. Das sorgt für Planbarkeit, schont das Budget und ermöglicht trotzdem einen professionellen Auftritt im Netz.
Website zur Miete: ab 50 €/Monat
Eine einfache Firmenwebsite mit bis zu fünf Seiten kannst du bei mir ab 50 Euro¹ pro Monat mieten. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. In diesem Preis enthalten sind:
- Individuelle Erstellung deiner Website mit WordPress
- Hosting auf einem leistungsstarken Webspace bei Hetzner (von mir verwaltet)
- Regelmäßige Wartung und Updates der Website
- Technischer Support bei Problemen
- Kleine inhaltliche Änderungen während der Laufzeit
- Bereitstellung von Mustertexten für Impressum & Datenschutzerklärung über meine eRecht24-Agenturpartnerschaft
Du musst dich also weder um die Technik noch um Wartung oder Datenschutz kümmern – das übernehme ich.
Keine Website von der Stange
Auch zur Miete bekommst du bei mir keine Standardlösung. Jede Website wird individuell gestaltet und auf deine Branche, deine Zielgruppe und deine Wünsche abgestimmt.
Du erhältst eine professionelle WordPress-Website, die genau das kann, was du brauchst – nicht mehr und nicht weniger. Ob schlicht und übersichtlich oder mit zusätzlichen Funktionen: Ich bespreche mit dir, was sinnvoll ist und was ins Budget passt.
Zahlreiche Leistungen – flexibel kombinierbar
Mein Leistungsspektrum reicht von Gestaltung und technischer Umsetzung über Bild- und Texterstellung bis hin zu Suchmaschinenoptimierung, Barrierearmut und rechtlichen Grundlagen.
Je nach Bedarf können einzelne Leistungen ergänzt werden – auf Wunsch schnüre ich dir ein individuelles Mietpaket mit genau den Bestandteilen, die du brauchst.
Eine Übersicht meiner Leistungen findest du hier:
Alternative: Website kaufen oder in Raten zahlen
Neben dem Mietmodell biete ich dir auch die Möglichkeit, eine Website klassisch zu kaufen – entweder als Einmalzahlung oder in zinsfreien Raten. Bei der Ratenzahlung gehört die Website am Ende dir, du kümmerst dich dann um Hosting und Wartung selbst.
Für alle, die sich nicht selbst um technische Pflege kümmern möchten, biete ich ergänzend meine Service-Pakete für Wartung und Support an – auch unabhängig von der Zahlungsart.
Interesse? Lass uns sprechen.
Fragen & Antworten
Was kostet eine Website bei dir wirklich?
Was kostet Webdesign pro Stunde?
Warum sind deine Preise günstiger als bei großen Agenturen?
Ganz einfach: Ich arbeite alleine, im HomeOffice und mit schlanken Strukturen – keine Miete, kein Team, keine Overhead-Kosten. Dazu kommt: Ich beziehe dich aktiv mit ein. Wo du selbst etwas beitragen kannst (z. B. Texte oder Bilder), biete ich dir genau dafür Raum. Das spart Zeit – und dir Geld.
Meine Angebote richten sich gezielt an Selbstständige und kleine Unternehmen mit begrenztem Budget. Wenn du eine große Agentur mit Experten aus allen Bereichen suchst und bereit bist, entsprechend zu investieren, bekommst du dort natürlich ein anderes Leistungsniveau – und das ist auch vollkommen in Ordnung.
Ich bin für die da, denen genau das zu viel ist. Und die trotzdem Wert auf eine gute, ehrliche Website legen.
Kann ich auch in Raten zahlen?
Gibt es versteckte Kosten oder Überraschungen?
Was ist, wenn ich nachträglich etwas ändern möchte?
Während der Entstehungsphase sind kleinere Änderungen, die nicht viel Aufwand verursachen, natürlich kostenlos. Wenn’s etwas aufwendiger wird, spreche ich das offen an – auch was die Kosten betrifft. Nachträgliche Änderungen werden minutengenau zum Stundensatz abgerechnet. Alternativ kannst du auch ein flexibles Service-Paket buchen.
Was bedeutet “§ 19 UStG – keine Umsatzsteuer”?
Ich arbeite nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Das bedeutet: Auf meinen Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen – du zahlst also genau den Preis, der dort steht. Das ist besonders für Privatpersonen oder kleine Selbstständige oft ein Vorteil, da keine zusätzlichen 19 % dazukommen. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist das eher ein durchlaufender Posten – sprich mich einfach an, wenn du Fragen dazu hast.
Was hat es mit der Künstlersozialkasse (KSK) auf sich?
Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten ähnlich wie Angestellte in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen werden. Finanziert wird dies durch Beiträge der Versicherten, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen entrichtet wird, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen.
- Abgabepflicht der Auftraggeber: Unternehmen, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, sind unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, eine Abgabe an die KSK zu leisten. Dies betrifft nicht nur meine Leistungen, sondern grundsätzlich alle kreativen Tätigkeiten, wie z. B. Grafikdesign, Textgestaltung oder Fotografie. Die Abgabepflicht entsteht, wenn die Entgelte für solche Leistungen im Kalenderjahr 450 Euro übersteigen.
- Meine Haltung zur KSK: Ich persönlich stehe der KSK kritisch gegenüber. Ich erhalte von ihr keinerlei Leistungen oder Vorteile, sehe jedoch, dass meine Kunden durch die Abgabepflicht mit zusätzlichem Aufwand und möglichen Kosten belastet werden. Leider habe ich darauf keinen Einfluss und kann diese Situation nicht ändern.
- Transparenz in der Rechnungsstellung: Um dir den Umgang mit der KSK zu erleichtern, weise ich in meinen Rechnungen Leistungen, die als „künstlerisch“ gelten könnten, separat aus. So kannst du klar erkennen, welche Posten potenziell abgabepflichtig sind.
- Empfehlung: Da die Regelungen zur KSK komplex sind und ich keine rechtliche Beratung anbieten kann, empfehle ich dir, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann dir genau erläutern, ob und in welchem Umfang du von der Abgabepflicht betroffen bist.