Eine gute Website muss nicht an der Finanzierung scheitern. Ich biete dir die Möglichkeit, dein Webdesign-Projekt in fairen, zinsfreien Raten zu bezahlen – ohne Bank, ohne Vertrag und ohne versteckte Kosten. Egal ob OnePager oder Firmen-Website: Wer sich meine ohnehin fairen Preise nicht auf einmal leisten kann oder will, kann die Summe ganz einfach auf mehrere Monate verteilen. Ich bin überzeugt davon, dass professionelle Ergebnisse nicht nur für Unternehmen mit großem Budget erreichbar sein sollten. Deshalb gehört Ratenzahlung für mich zu einem fairen Angebot dazu.
So läuft die Ratenzahlung bei mir ab
Flexibel und fair – ohne starre Pläne
Ich biete bewusst keine festen Ratenmodelle an. Stattdessen finden wir gemeinsam eine Lösung, die zu deinem Budget und zum Umfang deines Projekts passt. Üblich sind monatliche Raten zwischen 50 und 100 Euro. Wenn du mehr Flexibilität brauchst, bin ich offen für Vorschläge – solange die Aufteilung in einem sinnvollen Rahmen bleibt. Mein Ziel ist es nicht, jemanden in eine finanzielle Belastung zu drängen, sondern sinnvolle Lösungen zu ermöglichen. Wenn du also sagst: „Ich kann’s nicht auf einmal zahlen, aber Schritt für Schritt geht’s“, dann ist das ein guter Startpunkt für unser Gespräch.
Und wenn mal was schief geht?
Sollte es während der Laufzeit zu finanziellen Engpässen kommen, ist das kein Weltuntergang – solange du ehrlich mit mir sprichst. Ich bin offen für Lösungen und verschiebe notfalls auch eine Rate. Was ich aber nicht gutheißen kann: Schweigen, ausweichen oder sich wegducken. Wer auf Augenhöhe kommuniziert, wird auch so behandelt. Ich bin bereit, Vertrauen zu geben – erwarte aber auch, dass es nicht ausgenutzt wird.
Ein Rechenbeispiel zur Orientierung
Du brauchst eine einfache Website mit fünf Seiten, lieferst die Inhalte selbst und möchtest die Kosten über mehrere Monate verteilen. Dann könnte das so aussehen:
Gesamtpreis: 700 €
Zahlung in 7 Monatsraten à 100 €
Du zahlst keinen Cent mehr als bei Einmalzahlung – die Summe bleibt gleich, es gibt keine Zinsen und keinen Aufpreis.
Interessiert? Lass uns sprechen.
Fragen & Antworten
Was kostet eine Website bei dir wirklich?
Was kostet Webdesign pro Stunde?
Warum sind deine Preise günstiger als bei großen Agenturen?
Ganz einfach: Ich arbeite alleine, im HomeOffice und mit schlanken Strukturen – keine Miete, kein Team, keine Overhead-Kosten. Dazu kommt: Ich beziehe dich aktiv mit ein. Wo du selbst etwas beitragen kannst (z. B. Texte oder Bilder), biete ich dir genau dafür Raum. Das spart Zeit – und dir Geld.
Meine Angebote richten sich gezielt an Selbstständige und kleine Unternehmen mit begrenztem Budget. Wenn du eine große Agentur mit Experten aus allen Bereichen suchst und bereit bist, entsprechend zu investieren, bekommst du dort natürlich ein anderes Leistungsniveau – und das ist auch vollkommen in Ordnung.
Ich bin für die da, denen genau das zu viel ist. Und die trotzdem Wert auf eine gute, ehrliche Website legen.
Kann ich auch in Raten zahlen?
Gibt es versteckte Kosten oder Überraschungen?
Was ist, wenn ich nachträglich etwas ändern möchte?
Während der Entstehungsphase sind kleinere Änderungen, die nicht viel Aufwand verursachen, natürlich kostenlos. Wenn’s etwas aufwendiger wird, spreche ich das offen an – auch was die Kosten betrifft. Nachträgliche Änderungen werden minutengenau zum Stundensatz abgerechnet. Alternativ kannst du auch ein flexibles Service-Paket buchen.
Was bedeutet “§ 19 UStG – keine Umsatzsteuer”?
Ich arbeite nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Das bedeutet: Auf meinen Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen – du zahlst also genau den Preis, der dort steht. Das ist besonders für Privatpersonen oder kleine Selbstständige oft ein Vorteil, da keine zusätzlichen 19 % dazukommen. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist das eher ein durchlaufender Posten – sprich mich einfach an, wenn du Fragen dazu hast.
Was hat es mit der Künstlersozialkasse (KSK) auf sich?
Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten ähnlich wie Angestellte in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen werden. Finanziert wird dies durch Beiträge der Versicherten, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen entrichtet wird, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen.
- Abgabepflicht der Auftraggeber: Unternehmen, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, sind unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, eine Abgabe an die KSK zu leisten. Dies betrifft nicht nur meine Leistungen, sondern grundsätzlich alle kreativen Tätigkeiten, wie z. B. Grafikdesign, Textgestaltung oder Fotografie. Die Abgabepflicht entsteht, wenn die Entgelte für solche Leistungen im Kalenderjahr 450 Euro übersteigen.
- Meine Haltung zur KSK: Ich persönlich stehe der KSK kritisch gegenüber. Ich erhalte von ihr keinerlei Leistungen oder Vorteile, sehe jedoch, dass meine Kunden durch die Abgabepflicht mit zusätzlichem Aufwand und möglichen Kosten belastet werden. Leider habe ich darauf keinen Einfluss und kann diese Situation nicht ändern.
- Transparenz in der Rechnungsstellung: Um dir den Umgang mit der KSK zu erleichtern, weise ich in meinen Rechnungen Leistungen, die als „künstlerisch“ gelten könnten, separat aus. So kannst du klar erkennen, welche Posten potenziell abgabepflichtig sind.
- Empfehlung: Da die Regelungen zur KSK komplex sind und ich keine rechtliche Beratung anbieten kann, empfehle ich dir, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann dir genau erläutern, ob und in welchem Umfang du von der Abgabepflicht betroffen bist.