Nachdem die Datenschutzgrundverordnung so manche Firma in Panik versetzt hat und auch heute noch viel Unsicherheit herrscht, kommt nun der nächste Hammer für Webseitenbetreiber aus Brüssel:
Als ob der Name nicht schon selbst Barriere genug ist hängen natürlich auch hier wieder viele Unsicherheiten mit dran. Das Gesetz das zum 28. Juni 2025 in Kraft tritt zielt darauf ab digitale Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu reduzieren. Die gute Nachricht zuerst: Zumindest die meisten Kleinstunternehmen sind nicht betroffen, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und dem jährlichen Umsatz.
Da ich das Rad nicht neu erfinden möchte verweise ich hier auf den umfangreichen Artikel von eRecht24: Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen: Webseitenbetreiber und Online-Shops erneut in der Pflicht
Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber hier wieder ein Tor zur Juristenhölle aufgestoßen. Wer eine abmahnsichere Website möchte, der kommt an einer (teuren) Fachfirma zur Prüfung und Optimierung der Barrierefreiheit vermutlich nicht vorbei und zusätzlich sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
Unabhängig davon ob dein Unternehmen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen ist: Der Abbau von Barrieren auf deiner Website ist grundsätzlich sinnvoll, sowohl aus sozialen Sicht als auch aus unternehmerischer Sicht – du erweiterst schließlich das Feld deiner möglichen Kunden. Gerne können wir über die Barrierefreiheit deines Internetauftritts sprechen und ich kann diese mit frei verfügbaren Tools prüfen und ggf. Anpassungen vornehmen. Ich bevorzuge hier den Begriff „barrierearm“. Du kannst auch von mir eine über eRecht24 erstellten Mustertext für eine Erklärung zur Barrierefreiheit erhalten, die ich in deine Website einbinde.