Nachdem die Datenschutzgrundverordnung so manche Firma in Panik versetzt hat und auch heute noch viel Unsicherheit herrscht, kommt nun der nächste Hammer für Webseitenbetreiber aus Brüssel:
Als ob der Name nicht schon selbst Barriere genug ist hängen natürlich auch hier wieder viele Unsicherheiten mit dran. Die gute Nachricht zuerst: Zumindest die meisten Kleinstunternehmen sind nicht betroffen.
Da ich das Rad nicht neu erfinden möchte verweise ich hier auf den umfangreichen Artikel von eRecht24: Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen: Webseitenbetreiber und Online-Shops erneut in der Pflicht
Auch wenn ich enorm viel Kritik an diesem Gesetz hege, eine möglichst barrierefreie Website ist natürlich auch verkaufsfördernd. Gerne können wir über die Barrierefreiheit deines Internetauftritts sprechen und mit Tools diese überprüfen. Du kannst auch von mir eine über eRecht24 erstellte Erklärung zur Barrierefreiheit erhalten, die ich in deine Website einbinde.