Statement zur Künstlersozialkasse

Bild von Jana Schneider auf Pixabay

Ich lege großen Wert auf transparente und nachvollziehbare Angebote. Deshalb versuche ich, Projekte wo möglich mit klaren Festpreisen zu kalkulieren, damit du von Anfang an weißt, welche Kosten auf dich zukommen.

Genau deshalb sehe ich das Thema Künstlersozialkasse (KSK) kritisch: In bestimmten Fällen können Auftraggeber nachträglich mit zusätzlichen Abgaben konfrontiert werden, obwohl ich weder verbindlich vorhersagen kann, ob überhaupt eine Abgabepflicht entsteht, noch in welcher Höhe oder für welche Leistungen genau.

Das ist aus meiner Sicht nicht nur für Kunden schwer nachvollziehbar, sondern auch ein Problem für meine eigene Glaubwürdigkeit. Wenn ein Kunde Monate später zusätzliche Forderungen erhält, bleibt am Ende oft vor allem das Gefühl hängen, dass das Projekt doch teurer war als ursprünglich erwartet – obwohl diese Forderungen weder von mir gestellt werden noch unter meiner Kontrolle liegen.

Genau darin sehe ich eine reale Belastung für die Zusammenarbeit und auch für meine Reputation als Dienstleister. Denn unabhängig davon, wer die Abgabe erhebt, wird sie vom Kunden verständlicherweise mit dem ursprünglich beauftragten Projekt und damit auch mit mir in Verbindung gebracht.

Ich kann diese Regelung nicht verhindern, möchte aber offen und transparent darüber informieren, statt das Thema einfach stillschweigend zu ignorieren.

Inhalte

Die wichtigsten Fakten!

Ich bin kein Mitglied der Künstlersozialkasse.
Ich erhalte keine Zahlungen von der KSK.
Welche Leistungen abgabepflichtig sind, ist oft nicht eindeutig.
Ob eine Abgabepflicht besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Warum kann eine Abgabe entstehen?

Die Künstlersozialkasse prüft unter anderem, ob beauftragte Leistungen als künstlerische oder publizistische Tätigkeiten eingestuft werden können. Dazu können je nach Einzelfall beispielsweise Design-, Gestaltungs- oder Content-Leistungen zählen.

Ob und in welchem Umfang eine Abgabe anfällt, entscheidet nicht der Dienstleister, sondern die KSK beziehungsweise im Zweifel der zuständige Prüfer.

Mein Umgang damit

Ich versuche nach Bauchgefühl und gesundem Menschenverstand, technische Leistungen möglichst klar von kreativen Arbeiten zu trennen und entsprechend in Rechnungen auszuweisen.

Teilweise kommen bei der Erstellung von Texten oder Bildern auch KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Ob dies Auswirkungen auf eine mögliche Abgabepflicht hat, sollte im Zweifel mit einem Steuerberater geklärt werden.

Freibeträge und Jahreswechsel beachten

Ab 2025 liegt die Bagatellgrenze für die Künstlersozialabgabe bei 700 Euro pro Kalenderjahr, ab 2026 bei 1.000 Euro.

Wer insgesamt unterhalb dieser Grenze bleibt, muss in der Regel keine Künstlersozialabgabe zahlen. Gerade bei mehreren kleineren Projekten kann deshalb auch der Zeitpunkt der Beauftragung relevant sein.

Bitte beachte

Ich kann und darf keine Rechts- oder Steuerberatung anbieten. Wenn du unsicher bist, ob dein Unternehmen von der Künstlersozialabgabe betroffen sein könnte, sprich bitte mit deinem Steuerberater oder informiere dich direkt bei der KSK.

Zum Schluss noch etwas Persönliches

Gerade weil viele meiner Kunden kleinere Unternehmen, Selbstständige oder lokale Betriebe mit begrenztem Budget sind, stört mich dieses Thema persönlich sehr.

Oft wird gemeinsam gerechnet, priorisiert und versucht, mit einem fairen Budget das Beste aus einem Projekt herauszuholen. Umso unangenehmer ist es, wenn später plötzlich zusätzliche Unsicherheiten oder mögliche Nachforderungen im Raum stehen, die weder mein Kunde noch ich wirklich zuverlässig einschätzen konnten.

Mehr als offen darauf hinzuweisen und meine Rechnungen möglichst klar und nachvollziehbar aufzuteilen, kann ich leider nicht tun.

Und ganz ehrlich: Ich bin Schwabe. Ich gebe weder mein eigenes Geld noch das Geld meiner Kunden gern für Dinge aus, bei denen kein Gegenwert erkennbar ist.