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Ich gebe mir Mühe, dir immer faire und nachvollziehbare Angebote zu machen, und versuche wo immer möglich, ein Festpreisangebot zu erstellen. So weißt du genau, welche Kosten auf dich zukommen.
Dank der Künstlersozialkasse (KSK) kann es aber trotzdem passieren, dass du nachträglich noch einmal für meine Leistungen zur Kasse gebeten wirst.
Ich schreibe diesen Text, um dir klar zu sagen: Ich finde das nicht in Ordnung, habe darauf aber keinen Einfluss. Die KSK führt bei meinen Kunden oft zu unerwarteten Folgekosten – und genau das hinterlässt einen faden Beigeschmack bei der Zusammenarbeit. Obwohl das Problem von der KSK kommt und bei jedem anderen Webdesigner ebenso auftreten würde, beeinflusst es leider negativ die Erfahrung meiner Kunden mit mir.
Die wichtigsten Fakten!
- Ich bin kein Mitglied der KSK.
- Ich bekomme kein Geld von der KSK.
- Ich will auch nichts von der KSK.
- Trotzdem kassieren sie vielleicht von dir.
Wie kommt es dazu, dass du zahlen musst?
Die KSK durchsucht Rechnungen und entscheidet nach eigener Einschätzung, ob darin eine „künstlerische oder journalistische Leistung“ steckt. Ob das realistisch ist, spielt dabei oft keine große Rolle. Es reicht manchmal schon, wenn irgendwo das Wort „Gestaltung“ oder „Konzept“ auftaucht – schon wird aus pragmatischem Webdesign angeblich Kunst oder publizistische Tätigkeit.
Und zack, bist du zahlungspflichtig.
Nicht ich – du. Rückwirkend. Ohne Vorwarnung. Für eine Dienstleistung, das du längst bezahlt hast.
Meine Reaktion: Klare Trennung der Rechnungsposten!
Ich bemühe mich, die einzelnen Rechnungsposten soweit wie möglich klar aufzuteilen und zwischen künstlerischen und nicht-künstlerischen Leistungen zu unterscheiden. Das soll verhindern, dass die KSK Leistungen fälschlicherweise als kreative Tätigkeit einstuft, wo keine ist.
Texte, Logos und Bilder generiere ich meist mittels künstlicher Intelligenz. Entsprechend handelt es sich dabei nicht um eine künstlerische Leistung. In meinen Rechnungen weise ich ausdrücklich auf die Verwendung von KI hin. Bitte prüfe in Rücksprache mit deinem Steuerberater genau, für welche Leistungen die Künstlersozialkasse (KSK) tatsächlich Gebühren erhebt.
Freibeträge und Jahreswechsel beachten
Wichtig: Ab 2025 liegt die Bagatellgrenze (der sogenannte Freibetrag) für die Künstlersozialabgabe bei 700 Euro pro Kalenderjahr, ab 2026 sogar bei 1.000 Euro. Das bedeutet, wenn du im Jahr insgesamt weniger als diesen Betrag an selbstständige Kreativdienstleister zahlst, musst du keine KSK-Abgabe zahlen.
Für dich kann es deshalb sinnvoll sein, gerade zum Jahresende etwas zu jonglieren: Zum Beispiel die Website im Dezember fertigstellen und eine weitere Leistung wie die Gestaltung von Visitenkarten erst im Januar beauftragen. So kannst du die Beträge auf zwei Jahre aufteilen und möglicherweise unterhalb der Freibetragsgrenze bleiben.
Und was heißt das für dich?
- Ich kann das Risiko nicht vollständig verhindern, nur abmildern.
- Bedenke bei der Beauftragung die Bagatellgrenze.
- Ich kann dazu keine Rechts- oder Steuerberatung geben.
- Wenn du Post von der KSK bekommst oder unsicher bist, bitte sprich mit deinem Steuerberater.
Es muss einfach klar gesagt werden!
Ich will nicht, dass du für meine Arbeit ein zweites Mal zahlst. Die Künstlersozialkasse (KSK) verlangt zwar Zahlungen, obwohl sie selbst keine Leistung für dich oder mich erbringt. Ihr Anspruch basiert auf gesetzlichen Vorgaben, aber ich sehe diese Forderung trotzdem nicht gerechtfertigt, weil sie keine Gegenleistung für eine tatsächliche Leistung erbringt.
Ich distanziere mich ausdrücklich von der Künstlersozialkasse.