Bis zum 31. Mai 2025 biete ich meinen Bestandskunden einen kurzen, kostenlosen Test auf Barrierefreiheit an. Besonders Websites, die mit Elementor erstellt wurden, erfüllen oft schon viele Vorgaben, müssen aber in Details angepasst werden – und das kann durchaus aufwendig sein.
Warum keine "barrierefreie" Websites?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Doch nur Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern oder 2 Millionen Euro Umsatz sind betroffen.
Ich habe mich dagegen entschieden, Webseiten mit dem Label „barrierefrei“ anzubieten. Der Grund? Die rechtliche Unsicherheit. Wie schon bei der DSGVO bleiben viele Fragen offen, und das Risiko von Abmahnungen ist real.
Barrierearm statt barrierefrei
Dennoch ist es sinnvoll, Websites möglichst zugänglich zu gestalten – sowohl moralisch als auch wirtschaftlich, um mehr Menschen zu erreichen. Denn nicht jeder kann eine Website einfach so nutzen. Menschen mit Sehbehinderungen brauchen zum Beispiel Vorleseprogramme (Screenreader), um Inhalte zu erfassen. Farbenblinde könnten Schwierigkeiten haben, Kontraste zu erkennen. Menschen mit motorischen Einschränkungen sind auf die Tastatur oder Sprachsteuerung angewiesen, wenn sie keine Maus nutzen können. Und auch kognitive Einschränkungen können die Nutzung erschweren, wenn Inhalte zu kompliziert aufbereitet sind.
Deshalb setze ich auf „barrierearme“ Websites: Ich nutze Tools, um Barrieren zu prüfen, und korrigiere sie soweit praktikabel.
Falls du wissen willst, wo deine Website in Sachen Barrierefreiheit steht, melde dich einfach – ich prüfe sie und gebe dir eine Einschätzung!