AI Act: Neue Kennzeichnungspflicht ab August 2026

Ab 1. August 2026 greift eine weitere Stufe des AI Act der Europäischen Union. Und ja – auch diesmal kommt wieder mehr Arbeit und Unsicherheit auf Unternehmen und Webdesigner zu. Dieses Mal aber immerhin mit einem relativ durchdachten Hintergrund.

Häufig sind die Ideen der EU ja gar nicht das Problem: Datenschutz, Cookies, Barrierefreiheit – alles grundsätzlich sinnvoll gedacht. Nur die Umsetzung wird oft so übertrieben, undurchsichtig, chaotisch oder voller Schlupflöcher, dass am Ende mehr genervte Nutzer als tatsächlicher Nutzen bleibt. Auch beim AI Act ist das Prinzip nachvollziehbar, die Pflicht selbst aber natürlich wieder lästig.

Worum geht es genau?

Der AI Act verpflichtet dazu, realistisch wirkende KI-Inhalte klar zu kennzeichnen. Das betrifft Bilder, Videos oder auch Audioinhalte – ganz egal, ob sie für Werbung, Blogs oder Social Media genutzt werden.

Sobald also ein KI-generiertes Bild „echt“ aussieht, soll es als KI-generiert markiert sein. Ob es sich dabei um eine harmlose Symbolszene oder eine gestellte Szene mit Prominenten handelt, spielt keine Rolle. Zwar fällt immer wieder der Begriff „Deepfake“, gemeint sind allerdings alle echt wirkenden Bilder – ob nun echte Personen oder nur Gegenstände.

Das Ziel ist nachvollziehbar: Falschinformationen und Manipulation sollen eingedämmt werden, indem Nutzer sofort erkennen, wenn ein Bild nicht echt ist. In Zeiten, in denen KI-Bilder täuschend echt wirken, ist das keine schlechte Idee.

Warum das sinnvoll – und trotzdem umständlich ist

Niemand will gefälschte Politikerfotos oder künstlich erzeugte Katastrophenbilder, die im Netz viral gehen. Daher macht eine Kennzeichnung durchaus Sinn.

Gleichzeitig trifft die Regelung aber auch all jene, die KI-Bilder verantwortungsvoll und ohne Schaden nutzen – etwa als Ersatz für Stockfotos bei Symbolbildern. So entsteht also zusätzlicher Aufwand für alle, die eigentlich nichts Falsches tun.

Auswirkungen auf meine Arbeit

Ich verwende gerne KI-Bilder, weil sie keine realen Personen zeigen und oft besser zu individuellen Websites passen.

Ab sofort werde ich diese Bilder künftig klar als KI-generiert kennzeichnen, so wie es das Gesetz verlangt.

Für Websites, die ich bereits erstellt habe, biete ich bis Ende Juli 2026 kostenlos an, das bei Bedarf umzusetzen – egal ob durch das Setzen der vorgeschriebenen Kennzeichnung oder den Austausch gegen klassische Stockfotos. Wenn du das nutzen möchtest, schreib mir einfach kurz – ich erledige das unkompliziert und ohne Zusatzkosten.

Mein Fazit zum AI Act

Der AI Act bringt kein Chaos, aber eben auch wieder Aufwand und Unsicherheiten.

Die grundsätzliche Idee ist richtig und eine Differenzierung nach problematisch/unproblematisch juristisch sicher kompliziert. Eine generelle Kennzeichnungspflicht ist sicher die einfachere Lösung.

Immerhin: Dieses Mal kommt aus Brüssel kein völliger Unsinn – aber meine Arbeit wird eben wieder ein Stück juristischer und damit aufwendiger.

Foto von Thomas Heger

Thomas Heger
Webdesigner für KMU und Selbstständige

Seit über 20 Jahren gestalte ich Websites, die funktionieren – klar, durchdacht und mit dem Fokus auf das Wesentliche. Ich mag sauberes Design, pragmatische Lösungen und gute Gespräche auf Augenhöhe. Ich glaube an klare Strukturen, ehrliches Feedback und daran, dass man im Netz nicht schreien muss, um sichtbar zu sein. Louise (meine Hündin & Feel-Good-Managerin) sieht das übrigens genauso.

Du willst wissen, wie das Internet eigentlich tickt. Hier bekommst du regelmäßig Artikel über Webdesign, digitale Strategien und technische Spielereien – mit einer Prise Humor.
LinkedIn
Facebook
Pinterest
E-Mail
Nicht für Profis. Für Neugierige.
In meinem Newsletter schreibe ich über Themen, die auch abseits von Webseiten spannend sind. Technik verständlich erklärt, Einblicke in meine Arbeit und Gedanken aus dem digitalen Alltag.